Geschäftsausstattung und Firmenlogo
Das Unternehmensimage gekonnt und ansprechend zu verbreiten fängt schon bei der professionellen Geschäftsausstattung an. Die Geschäftsausstattung umfasst nicht nur Visitenkarte und Briefbogen. Das Firmenlogo gehört ebenfalls zur Geschäftsausstattung dazu, es ist die Basis einer erfolgreichen Geschäftsausstattung.
Ein prägnantes Firmenlogo, das individuell für das Unternehmen entworfen wurde und die Firmenphilosophie perfekt mitträgt ist die Basis der Geschäftsausstattung, da sich auf die Gestaltung des Firmenlogos die gesamte weitere Geschäftsausstattung aufbaut. Von der Visitenkarte bis zum Briefbogen, von der Imagebroschüre bis zum Produktflyer ist das Firmenlogo zu finden. Das der Entwicklung eines Firmenlogos eine enorme Bedeutung zukommt liegt auf der Hand. Das Fimenlogo muss auf kleinstem Raum ebenso gut, wie auf einem Plakat wirken. Ein Fimenlogo repräsentiert das Unternehmen auf der gesamten Geschäftsausstattung und allen Werbemitteln. Richtlinien zur richtigen Verwendung des Firmenlogos werden daher im Corporate Design Leitfaden festgehalten.
Im Corporate Design werden die einheitliche Erstellung der Geschäftsausstattung und damit die gleichbleibende Qualität der Unternehmensdarstellung festgelegt. Hier bauen sich alle Elemente rund um das Firmenlogo auf. Corporate Design bedeutet aber nicht, das es ausreicht das Firmenlogo überall gleich zu platzieren. Im Corporate Design wird die Darstellung und Platzierung des Firmenlogos festgelegt, weiter werden aber auch die Verwendung von Schriften und Bildern, der Satzspiegel und weitere wichtige Parameter definiert. Ein Corporate Design wächst mit dem Unternehmen. Die Geschäfsausstattung sollte überarbeitet werden, wenn es zu Veränderungen im Unternehmen kam. Eine Anpassung des Corporate Design Leitfadens ist dann ebenfalls angebracht. Ein Redesign des Firmenlogos sollte nur selten und wenn, sehr behutsam durchgeführt werden. Die Anpassung der Geschäftsausstattung muss selbstverständlich immer dann erfolgen wenn sich Änderungen in der Adresse ergeben haben. Die Angaben zur Bildsprache und zum Unternehmensimage sollten von Zeit zu Zeit auf Aktualität überprüft werden. Es empfiehlt sich hier eine Überprüfung nach ca. 3-5 Jahren.